Ihr Ansprechpartner:

Marco Ammann

Sachverständiger für Immobilienbewertung (Sprengnetter Akademie)



Für welchen Zweck wird die Bewertung benötigt und gibt es Alternativen zu einem umfangreichen Gutachten?

Natürlich, denn nicht für jeden Anlass ist ein Verkehrswertgutachten erforderlich. Ich biete Ihnen zwei Alternativen an:

 



Ein Verkauf, Erwerb oder eine Auseinandersetzung steht an und die Beteiligten benötigen einen neutral festgestellten Marktpreis (auch z.B. bei Erbschaft einer Immobilie oder Trennung der Eigentümer). Eine Marktpreisermittlung durch einen Sachverständigen gemäß ImmoWertV schafft Klarheit.


Für Behörden und Rechtsstreitigkeiten, aber auch z.B. im Rahmen einer Veräußerung durch rechtliche Betreuer wird der Verkehrswert benötigt. Ein Verkehrswertgutachten i.S.d. § 194 BauGB umfasst neben der Wertermittlung gemäß ImmoWertV  u.a. die Bewertung von sonstigen Lasten wie Wohnungs- oder Wegerechten.


Warum finden Sie hier keine Möglichkeit, durch eigene Eingabe von Daten eine "online-Bewertung" zu erhalten?

Immobilienportale und auch Makler bieten bisweilen die Möglichkeit an, dass Interessenten online selbst Daten ihrer Immobilie eingeben können, um so ihre Immobilie zu bewerten. Doch wie gut kann das Ergebnis sein, wenn schon die Eingaben nicht objektiv oder korrekt gemacht werden und wenn wertbeeinflussende Besonderheiten der Immobilie nicht erkannt oder nicht sachgerecht berücksichtigt werden? Als Ergebnis erhält man dann statt eines Marktwertes etwas wie eine "übliche Wertspanne vergleichbarer Immobilien" von z.B. 210.000 € bis 275.000 € - ohne dass man sicher sein kann, dass der eigene Immobilienwert wenigstens in dieser Spanne liegt. Ein grob und nicht wirklich nachvollziehbar geschätzter Preisrahmen ist weder belastbar noch nutzt er einer der oben genannten Interessentengruppen, daher wird eine solche online-Bewertung hier auch nicht angeboten.