Marktpreisermittlung für Häuser und Wohnungen

Umfang und Verwendungszweck


Die Immobilie (im Saarland) wird vom Sachverständigen besichtigt und ihr Zustand wird inklusive durchgeführter Modernisierungen und Unterhaltungsstau grob aufgenommen. Der Immobilienwert wird softwaregestützt ermittelt. Dabei wird auf eine bundesweit flächendeckende Marktdatenbank zurückgegriffen. Sie erhalten nach dem Ortstermin in der Regel innerhalb von ca. 5-7 Tagen ein PDF-Dokument mit der Wertexpertise über zwei separate Wertermittlungsverfahren von ca. 15-20 Seiten, das ich Ihnen gern erläutere.



Die Marktpreisermittlung liefert einen differenzierten Marktwert über zwei separate Wertermittlungsverfahren und gibt Auskunft über erkennbare Mängel und Schäden. Sie beinhaltet eine kurze Objektbeschreibung. Die baurechtliche Situation wird als genehmigt bzw. genehmigungsfähig unterstellt, außer es bestehen augenscheinlich Zweifel an der Genehmigungsfähigkeit. Die abgabenrechtliche Situation wird als beitragsfrei unterstellt. Altlastenkataster und Baulastenverzeichnis werden ebenso wie Mietverhältnisse oder Lasten wie Wohnungs- oder Wegerechte nicht berücksichtigt. Wenn z.B. eine Erbengemeinschaft mit unterschiedlichen Preisvorstellungen eine neutrale schriftliche Kurzbewertung der Immobilie von einem Sachverständigen benötigt oder bei einer (gütlichen) Scheidung keine Einigung über den Preis besteht, hilft eine Marktpreisermittlung weiter. Auch wenn Eigentümer vor dem Verkauf der eigenen Immobilie stehen aber unsicher über einen realistischen Verkaufspreis sind, reicht eine Marktpreisermittlung meist aus. Sie entfaltet aber keine rechtliche Substanz gegenüber Dritten und ist im Gegensatz zu einem Verkehrswertgutachten auch nicht vor Gericht verwendbar.