Verkehrswertgutachten i.S.d. §194 BauGB

Umfang und Verwendungszweck


Wenn eine objektive und gerichtsfeste Einschätzung des Immobilienwertes benötigt wird oder auch Lasten wie Wohnungs- und Wegerechte, Mietverhältnisse oder Bergschäden bewertet werden sollen, ist ein Verkehrswertgutachten die richtige Wahl. Die Immobilie wird vom Sachverständigen besichtigt und ihr Zustand wird inklusive durchgeführter Modernisierungen und Unterhaltungsstau detailliert aufgenommen und fotografisch dokumentiert. Über zwei separate Wertermittlungsverfahren gemäß ImmoWertV wird der Verkehrswert der Immobilie unparteiisch ermittelt.



Auch das Gutachten gibt Auskunft über erkennbare Mängel und Schäden. Es beinhaltet eine detaillierte Objektbeschreibung und Fotodokumentation. Die bau- und abgabenrechtliche Situation wird ebenso wie Altlastenkataster und Baulastenverzeichnis überprüft und berücksichtigt.  Der Werteinfluss von Mietverhältnissen oder sonstigen Lasten wie Wohnungs- oder Wegerechten oder Bergschäden wird berücksichtigt. Verkehrswertgutachten sind vor Gericht und bei Behörden verwendbar. Bei Rechtsstreitigkeiten oder dem Verkauf einer Immobilie durch rechtliche Betreuer sind sie erste Wahl. Der Umfang ist mit meist 60-70 Seiten wesentlich größer als bei Wertexpertisen oder Marktpreisermittlungen. Nach der Zusammenstellung aller benötigen Unterlagen und Auskünfte erfolgt der Ortstermin in der Immobilie. Danach kann das Gutachten in der Regel in ca. 14-20 Tagen fertiggestellt werden.